Keine Präsenzveranstaltungen bis Ende Februar
Aufgrund der weiter unklaren Corona-Entwicklung, hat das Sportbildungswerk NRW beschlossen, sämtliche Präsenzveranstaltungen bis Ende Februar auszusetzen. Davon betroffen sind unter anderem auch unsere Sporthelfer I-Lehrgänge, die Übungsleiter-C-Ausbildung sowie mehrere geplante Fortbildungen. Wir werden daher alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer Anfang Januar kontaktieren und auf mögliche Ersatztermine hinweisen bzw. klären, ob und wie die Fortbildung online ablaufen kann.
Bestandsdaten ab sofort melden
Ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2021 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2021 möglich. Auch wenn der aktive Sport in den Vereinen leider derzeit weitgehend ruhen muss, ist die Meldung ihrer Vereinsdaten wie in jedem Jahr notwendig. Die Erfassung Ihrer Daten ist sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2021 zu beantragen!
Transparenzregister - Gebührenbefreiung möglich
In diesen Tagen erhalten viele Vereine eine E-Mail bezüglich ihrer Eintrgung im so genannten Transparenzregister. Da diese Mail für einige Irritationen sorgen könnte, hier nochmal die wichtigen Informationen dazu:
Worum geht es? Ein eingetragener Verein (e.V.) ist im Vereinsregister eingetragen – soweit so gut. Seit 2017 gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche das Transparenzregister. Grundlage dafür ist das Geldwäschegesetz (GWG), nach dem alle Gesellschaften und Unternehmen des Landes erfasst sein müssen. Konkret eingetragen wird der so genannte wirtschaftlich Berechtigte, bei einem e.V. in der Regel der Vorstand nach § 26 BGB (Name, Vorname, Vorstandsfunktion, Vertretungsbefugnis).
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Keine Angebote mehr im Dezember
Aufgrund der Corona-Pandemie werden auch im Dezember keine Präsenzverstanstaltungen im Rahmen des Aus- und Fortbildungsprogramms des Sportbildungswerks stattfinden können. Wer noch dringend Lizenzpunkte zur Verlängerung seiner Übungslizenz benötigt, findet unter www.sportbildung-online.de verschiedene Online-Kurse. Bei Fragen helfen wir selbstverständlich gerne weiter!
Wir machen #trotzdemSport:
Sport ist auch im Corona-Lockdown möglich! Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat unter #trotzdemSport eine breit angelegte Kampagne gestartet, die gute Beispiele und kreative Lösungsansätze aufzeigt, damit auch in den kommenden Wochen und Monaten wieder möglichst viele Menschen verantwortungsvoll ihren Sport ausüben können. Auf https://www.lsb.nrw/trotzdemsport finden sich zahlreiche Angebote aus unterschiedlichen Bereichen, die die Menschen trotz Corona in Bewegung bringen können. Hier der kurze Überblick: