Sportwörterbuch in neun Sprachen erschienen
Der Landessportbund NRW hat sein Projekt "Sportwörterbuch" realisiert: Die druckfrisch erschienene Broschüre kann besonders angehenden Übungsleiter*innen, Sportler*innen sowie Deutschlernenden als hilfreicher Begleiter dienen. Mit Hilfe eindeutiger Piktogramme werden zahlreiche sportliche Begriffe und Sätze in insgesamt neun verschiedene Sprachen in folgender Reihenfolge übersetzt: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Dari, Farsi und Kurdisch.
Aktualisierungen der Corona-Schutzverordnung
Der Landessportbund hat am Dienstag (10. November) einige Ergänzungen und Aktualisierungen zum Sport unter Corona-Bedingungen veröffentlicht:
1. Rehasport ab sofort wieder möglich! (erneute Änderung der CSchVO)
Überraschend ist heute (10. November) eine Überarbeitung der CScHVo in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung (§9 1a):
„Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“
Welche Versammlungen sind aktuell möglich?
Zum Ende des Jahres hin stellt sich bei vielen Vorständen die Frage, ob die Mitgliederversammlung noch bis Ende Dezember durchgeführt werden kann oder sogar muss. Auch die Möglichkeit, Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen online per Video-Konferenz durchzufühfen, nutzen aktuell immer mehr Vereine. Der Landessportbund hat daher nochmal die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die auch die aktuelle Corona-Schutzverordnung berücksichtigen.
Sportabzeichen-Abnahme trotz Lockdown
Angesichts der erneuten Einschränkungen im Breitensport durch die Corona-Pandemie, möchten wir Euch über die Möglichkeiten und Bedingungen informieren, die es bezüglich der Abnahme des Sportabzeichens gibt.
In der aktuellen Situation ist jeglicher Trainings- und Wettkampfbetrieb untersagt. Die Abnahme eines Sportabzeichens kann jedoch unter Individualsport gefasst werden und unter folgenden Bedingungen umgesetzt werden:
Corona: Was geht aktuell noch...?
Folgende zusätzliche Informationen zur Corona Schutzverordnung zum 02.11.2020 für den Vereinssport haben wir mittlerweile vom LSB NRW und der Staatskanzlei erhalten:
a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?
Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.
b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?
Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.