Corona: Neue Regelungen im Sport am 19. März
Am Samstag. 19. März, tritt auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 2. April gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
· Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
· Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G-Regelungen
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
· Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Sportvereinen mehr Rechtssicherheit geben
In Zeiten wie diesen stellen sich die folgenden Fragen umso mehr: Muss der Sport politisch oder parteipolitisch neutral sein – und wo genau ist der Unterschied? Muss ich mein Vereinsheim allen Parteien vermieten oder kann ich mir das frei aussuchen? Und wie sieht das bei einer Podiumsdiskussion aus, die mein Verein mit politischen Vertreter*innen vor Ort organisieren möchte? Dürfen wir einen Aufruf zu einer Demonstration unterstützen? Und ist dann unsere Gemeinnützigkeit in Gefahr?
Vereine und Verbände sehen sich zunehmend mit derartigen Fragen konfrontiert, die in ihrer Komplexität schnell überfordern können und gerne und gezielt ausgenutzt werden, um den Sport und seine Infrastruktur als Bühne für demokratiefeindliche und diskriminierende Aktivitäten zu nutzen. Daher möchten wir nochmal auf die Handreichung der Deutschen Sportjugend aufmerksam machen, die ihren Mitgliedsorganisationen für den Umgang mit diesen schwierigen und hochaktuellen Fragen eine größere Handlungssicherheit geben will. >> Download
Corona: Sport grundsätzlich wieder mit 3G möglich
Am 4. März tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19. März gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sie sind hier zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
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5000 Euro für Freizeit der Ahrtal-Kinder im Teamsportpark
22 Kinder aus dem von der Flutkatastrophe betroffenen Ahrtal verbrachten vom 21. bis 25. Februar eine Ferienfreizeit in Siegen-Wittgenstein. Ermöglicht wurde dies durch den starken Einsatz der Stiftung „Anstoss zum Leben“ und der Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund und seiner Sportjugend Siegen-Wittgenstein und der CVJM Bildungsstätte in Wilgersdorf. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir die Aktion mit 5000 Euro aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ unterstützen konnten. Das Glänzen in den Augen der Kinder hat uns darin bestätigt, dieses Angebot innerhalb kürzester Zeit gemeinsam mit unseren Partnern auf die Beine zu stellen“, so KSB-Vorsitzender, Ottmar Haardt.
Neuer LSB-Service: Vereinssuche im Internet
Durch die Corona-Pandemie wurde nicht nur der Alltag aller, sondern auch der Sport in den Vereinen auf den Kopf gestellt. Das Thema Digitalisierung rückte in dieser Zeit immer mehr in den Fokus. Es gab die unterschiedlichsten Online-Sport-Angebote, die auch nach dem Lockdown immer noch gerne angenommen werden. Damit die Interessenten aber nicht nur die Online-Angebote, sondern auch die Aktivitäten vor Ort alle auf einen Blick haben, wurde die Vereinssuche des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. (http://www.vereinssuche-nrw.de) angepasst und der jetzt viel präsentere Bereich „Sportangebote“ (der Vereine) wurde ausgebaut.