Förderprojekt "SPORTnachSCHLAG"
Mit dem Projekt „SPORTnachSCHLAG“ fördert die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe gemeinsam mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. sowie dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen die Gründung von neuen Rehabilitationssportgruppen für Schlaganfall-Betroffene. Die Maximalförderung pro neuer Gruppe beträgt 500 Euro. Unter der Schirmherrschaft von NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz unterstützt „SPORTnachSCHLAG“ darüber hinaus die Vereine, mit Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Übungsleitungen, bei der Netzwerkentwicklung sowie dem Gewinn von Teilnehmenden ihrer Rehasportgruppen.
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben, melden Sie sich gerne bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall Hilfe, Miriam Hilker, Tel. 05241/9770-20 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Am Dienstag, 18. Mai, 17 Uhr, findet zudem eine Info-Veranstaltung als Zoom-Meeting statt. Anmeldungen dafür bitte ebenfalls an die o.g. Mail-Adresse senden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport: jetzt bewerben!
Ihr seid gerade mit der Schule fertig, möchtet euch beruflich orientieren, habt ein Jahr Zeit und interessiert euch für das Thema Sport? Dann bewerbt euch jetzt um ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport beim Kreissportbund Siegen-Wittgenstein. Seit vielen Jahren ist unsere Sportjugend anerkannte Einsatzstelle für den Freiwilligendienst in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Nordrhein-Westfalen. FSJler werden bei uns in der Verwaltung eingesetzt und kümmern sich unter anderem um Sportabzeichen, Übungsleiter-Lizenzen oder anderen organisatorische Dinge. Aber auch der praktische Teil kommt mit dem Pausensport in der benachbarten Förderschule sowie der Ballspiel-AG in der Spandauer Schule in Siegen nicht zu kurz.
Wenn ihr Interesse habt, informiert euch gerne unter https://freiwilligendiensteimsport.nrw über das Thema "FSJ im Sport". Unsere Stellenauschreibung mit Online-Bewerbung findet ihr >> hier.
Zwei Neuzugänge für KSB-Vorstand
“Herzlich willkommen im KSB-Boot” - mit diesen Worten begrüßte Ottmar Haardt, Vorsitzender des Kreissportbundes, während der digitalen Sitzung die neuen Vorstandsmitglieder des Kreissportbundes. Christa Schuppler, ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Wilnsdorf, tritt als kommissarische Beisitzerin mit den Schwerpunkten Gesundheit, Umwelt und Integration die Nachfolge von Falk Heinrichs an, der bereits vor gut einem Jahr als stellvertretender Vorsitzender in den geschäftsführenden Vorstand aufgerückt war. Neu im Vorstand ist auch Wolfgang Cavelius. Der 1. Beigeordnete und Kämmerer der Stadt Siegen wird künftig als stellvertretender Schatzmeister und als Beisitzer für besondere Aufgaben beim Kreissportbund fungieren.
Aktuelle Corona-Infos und Übersicht
Die seit 23. April gültigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) überlagern sich in ihren Auswirkungen für den Sport gegenseitig. Zwischenzeitlich konnte der Landessportbund die meisten damit verbundenen Fragen klären. Die Informationen beruhen auf einer Verständigung der Sportministerkonferenz mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium. Die seit heute (03.05.2021) gültige Fassung der CoronaSchVO für NRW ist dabei bereits mit berücksichtigt.
Entscheidend für die Vereinsbasis ist aus LSB-Sicht, was bei welchen Inzidenzwerten in NRW erlaubt ist und was nicht. Ob sich die jeweiligen Regeln aus dem IfSG oder der CoronaSchVO oder aus beiden Regelwerken zusammen ergeben, dürfte dagegen weniger von Interesse sein. In der beigefügten Tabelle (2 Seiten!) wurden daher die aktuellen Regeln für den Sport überblicksartig zusammengefasst.
Nachstehend noch einige grundsätzliche Anmerkungen:
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 gilt unverändert die CoronaSchVO, s. o.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift das IfSG.
- Wenn in der CoronaSchVO strengere Regeln als im IfSG festgelegt sind, gilt die CoronaSchVO.
- Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport in NRW nach wie vor nicht erlaubt ist. Sobald die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der CoronaSchVO Gruppenangebote grundsätzlich wieder zulassen, werden wir die Durchführung von Rehabilitationssport erneut bewerten und Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlichen.
- Laut IfSG sollen, bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100, Anleitungspersonen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde das verlangt. Zuständige Behörde in NRW ist das Gesundheitsministerium. Sie verlangt derzeit keine Vorlage eines Tests. Die kommunalen Behörden können unbenommen davon entsprechende Anforderungen stellen.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 sind Bildungsangebote in Präsenz und damit auch Bildungsangebote im Sport untersagt (betrifft Schwimmunterricht im Anfänger- und Kleinkindschwimmen und Einzelanleitung bei anderem Sport, siehe Tabelle).
Durch Corona wenig Neuanmeldungen
Genau 103.812 Männer und Frauen sind im Kreis Siegen-Wittgenstein in 442 dem Kreissportbund angeschlossenen Vereinen organisiert; das sind 2330 weniger als noch im Jahr 2019. Die Anzahl der Vereine ist um drei zurückgegangen. Die Zahlen, die der Kreissportbund jetzt zum Abschluss der jährlichen Bestandserhebung mitteilte, bestätigen damit einen Trend, der seit mehreren Jahren zu beobachten ist: Die Zahl der gemeinnützig organisierten Sportvereine und die Anzahl der Vereinsmitglieder nimmt langsam, aber stetig, ab. Besonders deutlich ist das Minus bei den Jüngsten: Gab es in den Siegen-Wittgensteiner Sportvereinen im Jahr 2019 noch 5418 Null- bis Sechsjährige, waren es im vergangenen Jahr nur noch 4484, was einem Rückgang von knapp 18 Prozent entspricht.