Mit der „Corona-Hilfe-Breitensport“ hat die Landesregierung jetzt ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das den Sportvereinen die Möglichkeit gibt, die finanziellen Verluste im Bereich Mitgliedsbeiträge abzufedern und zusätzlich von der Rückgewinnung verlorener Mitglieder zu profitieren. Dazu gewährt die Landesregierung den betroffenen Sportvereinen eine Billigkeitsleistung von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied. Sportvereine können ab dem 20. September 2021 einen entsprechenden Antrag auf dem Förderportal des Landessportbund NRW stellen. In einem ersten Schritt erhalten die Sportvereine eine hälftige Sofortauszahlung des entsprechenden Betrags abzüglich eines Sockelbetrags von 1000 Euro. Im Frühjahr 2022 folgt eine Anschlusszahlung, mit der die Anzahl der neu- bzw. zurückgewonnenen Mitglieder honoriert wird.

 

Rechenbeispiele:

Mitgliederverlust 50 Mitglieder

50 x 30 €= 1.500 €

Sockelbeitrag 1.000 €

+ ½ von 500 € 250 €

Der Verein erhält zuerst 1.250 Euro und kann die weiteren 250 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.

 

Mitgliederverlust 100 Mitglieder

100 x 30 €= 3.000 €

Sockelbeitrag 1.000 €

+ ½ von 2000 € 1.000 €

Der Verein erhält zuerst 2.000 Euro und kann die weiteren 1.000 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.

 

Mitgliederverlust 3.000 Mitglieder

3.000 x 30 €= 90.000 €

Sockelbeitrag 1.000 €

+ ½ von 89.000 € 44.500 €

Der Verein erhält zuerst 45.500 Euro und kann die weiteren 44.500 Euro über die Mitgliederrückgewinnung erzielen.