Auch im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Förderanträge sind bis zum 31.07.2019 einzureichen.  Die Förderanträge können ab diesem Jahr direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt sieben Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Neu: Mädchen und Frauen im Sport

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