Die Lockerungen der Corona-Einschränkungen haben auch Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit sowie den außerunterrichtlichen Schulsport. Der Landessportbund hat daher nochmal eine Übersicht zu den aktuellen Bestimmungen veröffentlicht:  Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz zulässig, inkl. ein- oder mehrtägiger Ferienfreizeiten. Die Angaben in der Coronaschutzverordnung hierzu sind allerdings nicht detailliert: Wir raten deshalb dazu, Einzelheiten wie z.B. Verpflegung (Selbstverpflegung, Grillen, Buffets,…) mit der Unterkunft zu klären.  Sollte die Freizeit / Ferienreise außerhalb von NRW stattfinden, gelten die Bestimmungen des Zielortes /-landes.

Näheres finden Sie in der Übersicht im Anhang.

Unter folgendem Link: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufig-gestellte-fragen-faq-unserer-sportvereine/sportjugend finden Sie des Weiteren:

  •  Ein Musterhygiene- und Testkonzept für Ferienfreizeiten mit Anregungen und Hinweisen, die ggf. zu beachten sind, um Sommerfreizeiten infektionssicher zu gestalten (inkl. Hinweise zu Verpflegung und Sanitäranlagen)
  • Eine Vorlage für das Einverständnis zu einem Schnelltest
  • Eine Orientierungshilfe vom Landesjugendring zum Thema „Sommerferien und Corona“

Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 ist der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen in Präsenz zulässig. Im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen AGen (z. B. im Ganztag), Schulsportgemeinschaften/ Trainingsgruppen und schulsportliche Wettbewerbe schulintern und in festen Gruppen stattfinden. Näheres finden Sie unter dem vorgenannten Link sowie unter www.schulsport-nrw.de. Für Fragen zu Ferienfreizeiten wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , für Fragen zur außerschulischen/außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit/Bildungsarbeit im Sport an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

>> Überblick: Aktuelle Regelungen Kinder- und Jugendarbeit