Am 1. Mai 2022 ist das neue Landeskinderschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Der § 11 umfasst das Thema Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und schreibt damit fest, dass zukünftig alle, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, verpflichtet sind ein Konzept zur Sicherung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt zu entwLogo Roter Keilickeln. Wir als Kreissportbund möchten Euch dabei unterstützen, diese Schutzkonzepte in Eurem Verein zu entwickeln und zu etablieren. In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Roter Keil sollen im Zeitraum 2023/2024 Zehn Vereine, die das Thema Schutzkonzepte angehen wollen, mit 2000 bis 3200 Euro finanziell dabei unterstützt werden.

Das Netzwerk Roter Keil ist eine Initiative, die sich für den Schutz von Kindern sowie die Präventionsarbeit engagiert. In den letzten vier Jahren wurden 80 Projekte mit insgesamt 1 Mio. € unterstützt. Dazu gehören z.B. Unterstützung für Beratungsstellen vor Ort und die Unterstützung bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes im Münsterland. Wie die aktuelle Studienlage und die Medien zeigen, muss sich auch der Sport mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen, jedoch können wir mit Präventionsarbeit einen großen Beitrag dazu leisten, einen Schutzraum für Betroffene aufzubauen. Vereine, die Interesse haben mehr darüber zu erfahren, was wir in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Roter Keil anbieten, können Sich gerne bei uns melden.