Die lang erwartete Aktualisierung der Coronaschutzverordnung zum 30.05.2020 liegt jetzt vor. Nachfolgend haben wir die wesentliche Punkte für den Sport- und Bäderbetrieb zusammengefasst:

  • Untersagt ist nach wie vor der nicht-kontaktfreie Trainingsbetrieb in Sporthallen. Das bedeutet, dass die gleichen Einschränkungen wie bisher weiterhin gültig bleiben (kein Hallenfußball, Volleyball, Kampfsport, etc) und weiterhin unter anderem die Abstandsregelungen, Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen etc. zu beachten sind.
  • Im Freien dürfen jetzt bis zu maximal 10 Personen gemeinsam Sport ausüben - auch Kontaktsport - ohne den bisher notwendigen Mindestabstand. Das bedeutet, z.B. Fußball ist wieder möglich (aber max. "5 gegen 5"), Laufen, Leichtathletik, u.a. Nach wie vor ist der Mindestabstand aber zwischen den Gruppen einzuhalten (z.B. bei zwei Trainingsgruppen á 10 Personen).
  • Wettbewerbe sind im Freien zulässig auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes
  • Duschen und Umkleiden dürfen eingeschränkt wieder genutzt werden. Aber auch dort ist der Mindestabstand zu wahren. Bei den Umkleidebänken ist zwischen jedem Sportler Abstand einzuhalten. In den vereinseigenen Umkleidegebäuden stellen die Vereine diese Maßnahmen sicher.
  • Hallenbäder dürfen auch wieder öffnen unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Erlaubt ist allerdings nur Bahnenschwimmen / Schwimmsport. ( Kein Familienbad mit Kindern)

Die vollständige und ab dem 30. Mai gültige Fassung der Coronaschutzverordnung gibt es >> hier zum Download.

Zur besseren Übersicht hat der Landessportbund die aktuelle Situation in einer Tabelle zusammengefasst.