Es gibt wichtige Neuregelungen im Herzsport: Seit 2020 befindet sich die „BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011“ in einem Überarbeitungsprozess. Im Zuge dieses Prozesses wurde auch das Thema der ständigen persönlichen Anwesenheit der verantwortlichen Herzsportgruppenärzte und -ärztinnen aufgegriffen und in der überarbeiteten Fassung der Rahmenvereinbarung, welche voraussichtlich zum 01.01.2022 gültig werden wird, angepasst. Der DBS, auch in Vertretung des DOSB, hat sich für ein frühzeitiges Inkrafttreten dieser Regelungen eingesetzt.

Dieser Einsatz wurde belohnt, denn die neuen Regelungen rund um den Herzsport dürfen bereits kurzfristig seit dem 04.08.2021 umgesetzt werden. Allerdings gilt es an dieser Stelle noch die Einschränkung zu berücksichtigen, dass diese Möglichkeit zunächst nur für GKV-Versicherte (mit Verordnung „Muster 56“) gilt. Zudem gibt sowohl der BRSNW als auch der LSB NRW die Möglichkeit zur Änderung erst ab dem 15.09.2021.

Sobald diese Regelungen in Kraft treten, ist eine ständige persönliche Anwesenheit der Herzsportgruppenärzte/-innen bei jeder Übungseinheit nicht mehr zwingend erforderlich. Allerdings ist in diesen Fällen eine zusätzliche Absicherung in Notfallsituationen notwendig, welche in verschiedenen Varianten sichergestellt werden kann. Das Informationsblatt im Anhang bietet eine Übersicht über die genauen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

>> Download Infoblatt "Neuerungen im Herzsport"