220210 Corona

Seit 9. Februar gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

-          Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag), sofern sie getestet sind.

-          Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

>> Hier gibt es die aktualisierte Übersicht

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch dazu gibt es eine >> aktualisierte Übersicht.